Die Hauptprüfung von Motorsägen im Deutschen Forstverein - Jahresbericht von 1931
Beim Deutschen Forstverein wurde 1925 ein Maschinenausschuss gebildet, der 1927 als „Ausschuß für Technik in der Forstwirtschaft“ (ATF) weitergeführt wurde, um die Mechanisierung der Waldarbeit voranzubringen. Wurden bis dahin auf den Vereinstagungen durch Hersteller neue Maschinen und Geräte nur vorgeführt, schuf sich die Forstwirtschaft mit diesem Ausschuss eine Instanz, die die Eignung der Technik für die Forstwirtschaft auch bewertete.
Die 1. Hauptprüfung von Motorsägen erfolgte schon 1928. Bis zur Hauptprüfung 1930/31 wurden Prüfmethodiken und -verfahren entwickelt, die objektive Bewertungen ermöglichten. Dabei wurde der ATF vom Institut für Maschinenkunde der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin unterstützt.
Motorsägen hatten sich „nicht in erwartetem Maße in der forstlichen Praxis durchgesetzt“, um „Arbeitsbeschleunigung und Arbeitsverbilligung“ zu erreichen. Grundlagen waren eine „bessere Arbeitsorganisation“ und mehr „Kenntnis im Maschinenwesen“. Ergebnis der Prüfung war u.a.: „Für den praktischen Holzhauerbetrieb im Walde kommen vorläufig nur Kettensägen in Frage“ und 40 kg wurden als „Höchstgrenze einer für den Forstbetrieb brauchbaren Motorsäge“ festgeschrieben.